Erwerb von Waffen und Munition durch Sportschützen
Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
Sportschützen-WBK
Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
einläufige Einzellader - Kurzwaffen für Patronen-Munition
mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion)
alle anderen Waffen
Grüne WBK mit Voreintrag
Munition für WBK-Waffen
WBK
Munition für andere Kaliber
Munitionserwerbschein
WBK = Waffenbesitzkarte
Folgende Anträge hat jeder Schütze vor dem Erwerb einer Schusswaffe über den Vorstand der Kameradschaft an den Kreisschiesswart und den Landesschiesswart zu stellen.
Bedürfnisbescheinigung zum Erwerb von Waffen erhalten Sie vom Schießwart
Antrag auf Bescheinigung gem. § 14 Abs. 2 WaffG erhalten Sie vom Schießwart